Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen von
LG Systementwicklung UG (haftungsbeschränkt)
Eckstraße 53, 66440 Blieskastel
E-Mail: [email protected]
(nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber")
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer individualvertraglich geregelte Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
2.5 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gehen alle von uns erstellten Bilder und Texte in das Urheberrecht des Auftragnehmers über, soweit dies rechtlich zulässig ist. Der Auftraggeber erwirbt auch im Falle einer späteren Übernahme oder Weiterverwendung der Webseite kein umfassendes Nutzungsrecht an den von uns erstellten Texten und Bildmaterialien. Ein Anspruch auf Übertragung der Urheberrechte besteht daher nicht, sofern dies nicht explizit und separat im Vertrag vereinbart wurde.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung" bleiben hiervon unberührt.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachten Leistungen jährlich abzurechnen.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z. B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
4.4 Kommt der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein Mahnverfahren einzuleiten und für jede berechtigte Mahnung eine angemessene Mahngebühr zu erheben. Bleibt die Zahlung auch nach Mahnung aus, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Forderung an ein Inkassounternehmen zur Beitreibung weiterzuleiten. Die dadurch entstehenden weiteren Kosten trägt der Auftraggeber, soweit er sich im Verzug befindet und die Kosten erforderlich sind (§ 286 BGB). Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt hiervon unberührt.
4.5 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Dies umfasst insbesondere die Abschaltung von Webseiten, Servern oder Benutzerzugängen.
5. Haftung / Freistellung
5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
5.3 Sollte es infolge eines Ausfalls oder einer Störung unseres eigenen Hosters oder von extern beauftragten Dienstleistern zu Leistungseinschränkungen kommen, wird hierfür keine Haftung übernommen, sofern dem Auftragnehmer kein Verschulden zuzuschreiben ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Beeinträchtigung nicht in einem direkten Einflussbereich des Auftragnehmers liegt. Ein derartiger Leistungsausfall begründet daher keinen Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz oder eine Minderung der Vergütung.
6. Wartungsarbeiten an Dienstleistungen
6.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, regelmäßige Wartungsarbeiten zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Stabilität und Aktualität der Systeme durchzuführen. Soweit möglich, erfolgen diese Arbeiten außerhalb der Hauptnutzungszeiten (Mo – Fr zwischen 08:00–18:00, ausgenommen bundeseinheitliche und im Saarland geltende gesetzliche Feiertage) des Auftraggebers.
6.2 Dem Auftraggeber werden Termine und voraussichtliche Dauer mindestens drei Werktage im Voraus in Textform mitgeteilt. Kleinere Abweichungen des Zeitplans bleiben vorbehalten, soweit sie den geplanten Zeitrahmen um nicht mehr als zwei Stunden überschreiten und dies für die Sicherheit oder Stabilität erforderlich ist.
6.3 Liegt eine akute Gefährdung der Systemstabilität, Datensicherheit oder Integrität vor, so darf der Auftragnehmer unaufschiebbare Sicherheitsupdates („Notfall-Patches“) auch ohne vorherige Ankündigung einspielen. Der Auftraggeber erkennt an, dass durch solche Notfallmaßnahmen kurzfristige Unterbrechungen oder Einschränkungen der vertraglichen Leistungen entstehen können.
6.4 Für Ausfallzeiten oder Beeinträchtigungen, die im Rahmen der gennanten Wartungsarbeiten auftreten, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Minderung der Vergütung oder Schadensersatz ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobes Verschulden des Auftragnehmers vorliegt.
7. Service-Level und Mindestverfügbarkeit
7.1 Der Auftragnehmer gewährleistet eine Verfügbarkeit der Dienste von mindestens 99 % im Kalendermonat. Hiermit dürfen unplanmäßige Ausfälle dürfen im Kalendermonat kumuliert nicht länger als 1 % der Gesamtstunden des Monats betragen.
7.2 Die Verfügbarkeit wird wie folgt ermittelt: Verfügbarkeit in % = ((Gesamtstunden im Kalendermonat – geplante Wartungsstunden – unplanmäßige Ausfallstunden) ÷ Gesamtstunden im Kalendermonat) × 100
7.3 Ausgenommen von der Berechnung sind:
- Zeiten regulärer Wartungsarbeiten und Notfall-Patches gemäß Punkt 6,
- Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder Störungen, die durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte verursacht wurden gemäß Punkt 5,
- Sperrungen auf Basis der Leistungsverweigerung bei Zahlungsverzug gemäß Punkt 4.5
7.4 Ein Anspruch auf Gutschrift besteht, wenn die in Punkt 7.1 zugesicherte Mindestverfügbarkeit unterschritten wird. Der Auftraggeber muss die Gutschrift schriftlich (formlos per E-Mail) innerhalb des betreffenden Kalendermonats oder spätestens binnen sieben Tagen nach dessen Ende geltend machen. Pro Kalendermonat kann nur ein einzelner Gutschriftanspruch erhoben werden. Die Gutschrift beträgt 25 % der monatlichen Grundgebühr (entspricht 1/12 der jährlichen Grundgebühr) und wird binnen 14 Tagen nach fristgerechter Geltendmachung auf ein vom Auftraggeber benanntes Bankkonto überwiesen.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Die Vertragsdauer und Kündigungsfristen können individuell zwischen den Parteien vereinbart werden. Wird keine besondere Vereinbarung getroffen, beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate. Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere zwölf Monate.
8.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.3 Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung trotz Mahnung in Verzug, ist der Auftragnehmer zudem berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen.
8.4 Kündigungen können formlos erfolgen, müssen jedoch in Textform per E-Mail an die o. g. Adresse übermittelt werden. Das Eingangsdatum der E-Mail gilt als Datum der Kündigung. Eine zusätzliche schriftliche Kündigung auf dem Postweg ist nicht erforderlich.
8.5 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
10.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
10.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder Geschäftsstrategie) zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Änderungen werden wirksam, wenn der Auftraggeber ihnen bis zwei Wochen vor Inkrafttreten in Textform ausdrücklich zustimmt. Erfolgt keine ausdrückliche Zustimmung, bleiben die bisherigen AGB in Kraft. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen in Textform, treten diese nicht in Kraft; beide Parteien sind in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.